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TSG Lützelsachsen – Hauptkasse
Holzweg 18b
69469 Weinheim-Lützelsachsen
Mitgliedsantrag TSG Lützelsachsen
Hier bitte den Rechnungsempfänger eingeben:
Hier bitte die Mitglieder zur Anmeldung eingeben:
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Hier bitte weitere Infos zu den Mitgliedern eintragen:
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Bei einem Antrag zu einer Familienmitgliedserweiterung (T03 Familie) , bitte den Namen des bereits
vorhandenen Familienmitglieds angeben:
Bitte beachten:
Die Zahlungen des Jahresbeitrags erfolgt ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftverfahren
Jahresbeiträge
Kinder/ Jugendliche bis 18. Jahre/ Rentner : 72,- €
Erwachsene 96,- €
Familienkarte 174,- €
Veränderungen der Mitgliedschaft (Wohnungswechsel, Bankverbindungen, etc.) muss schriftlich an den Vorstand mitgeteilt werden.
Ein Austritt ist schriftlich an den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende mitzuteilen.
Familienkarte für Jugendliche gelten nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Danach wird der Erwachsenenbeitragfällig. Einzelheiten entscheidet der Vorstand.
Weiteres kann der gültigen Satzung entnommen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder laden Sie sich diese von der Homepage der TSG Lützelsachsen www.tsg-luetzelsachsen.de herunter.
Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) weitergegeben werden dürfen. Die TSG-Lützelsachsen Datenschutzordnung finden Sie auf der Homepage.
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann
Bearbeitungshinweis:
Entweder zur Eingabe der Unterschrift bitte eine Maus oder Touchbildschirm mit Pencil benutzen.
(Bei Kindern und Jugendlichen bitte der Erziehungsberechtigte)
(Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Mit der Unterschrift erklärt/en sich der/die Erziehungsberechtigte/n bereit, die Beitragszahlung bis zu Volljährigkeit des Kindes zu übernehmen.)
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